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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den xxxxx

  1. Wir gewähren grundsätzlich nur uns bekannten Personen Zutritt zur Disco.
  2. Es wird mit hohen Lautstärken gearbeitet. Ebenso werden Stroboskope und Nebelmaschinen verwendet. Mit dem Aufenthalt in der Discothek wird dies akzeptiert und die Discothek von etwaigen Schadensansprüchen aus Gesundheitsschäden freigesprochen.
  3. Es wird während der gesamten Veranstaltung Foto- und Filmmaterial von den Besuchern angefertigt. Die Besucher erklären mit der Teilnahme an der Disco-Veranstaltung die Einwilligung in die Herstellung, Vervielfältigung und Veröffentlichung des entstehenden Bildmaterials in jeder Art Medium und zu jedem Zweck durch die Discothek oder durch Dritte, soweit die Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Disco steht. Der Gast hat ein Widerrufsrecht und kann jederzeit die Löschung der Fotos einfordern.
  4. Wird der Club verlassen, muss beim erneuten Betreten erneut Eintritt bezahlt werden.
  5. Für das Lösen von Streitigkeiten ist unser Ordnungs- und Sicherheitspersonal alleinverantwortlich. An allen Tresen und an den DJ Pulten sind Alarmknöpfe installiert, die im Bedarfsfall vom Personal der Disco betätigt werden. Wer selbst Hand anlegt und sich in Streitigkeiten einmischt ist nicht mehr unschuldig und erhält Hausverbot.
  6. Im Falle eines Brandes oder einer Evakuierung sind die ausgeschilderten Notausgänge zu benutzen.
  7. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Getränke ist untersagt.
  8. Den Anweisungen des Sicherheits- und Servicepersonals ist Folge zu leisten.
  9. Mutwillige Zerstörung unserer Einrichtungen zieht sofortiges Hausverbot nach sich. Außerdem werden wir Schadenersatz einfordern und eine Anzeige erstatten.
  10. Das Verteilen von Flyern und anderen Werbematerialien ist auf dem Gelände der Disco und in der Disco untersagt. Wir behalten uns vor, Reinigungs- und Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen und Schadenersatz einzufordern.
  11. Wer aufgrund von eigenem Fehlverhalten Platzverbot oder Hausverbot erhält, muss trotzdem seine Rechnung (Eintritt, Garderobe, Getränke Speisen) vollständig bezahlen.
  12. Alle Jacken, Mäntel, Taschen und Rücksäcke sind an der Garderobe abzugeben.
  13. Bedingt durch Bühnenshows kann es beim Einsatz von verschiedenen Flüssigkeiten zu Verunreinigungen und Schäden an Kleidung und mitgeführten Gegenständen der Discothek-Besucher kommen. Ansprüche gegen den Veranstalter auf Schadenersatz wegen Sachschäden an der Kleidung und mitgeführten Gegenständen der Discothek-Besucher sind ausgeschlossen. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt hinsichtlich dieser Sachschäden auf eigene Gefahr.
  14. Kartensystem: Im xxxxx kommt ein Kreditkartensystem zum Einsatz, d.h. Sie bekommen bei Betreten dieses Clubs am Eingang eine Kreditkarte überreicht, die es Ihnen erlaubt, den ganzen Abend über in unserem Hause Leistungen ohne Barzahlung in Anspruch zu nehmen. Durch Aushändigung der Karte gewähren wir dem Karteninhaber Kredit in der, auf der Karte angegebenen Höhe. Der gewährte Kredit beträgt 60,00 € pro Person und Kreditkarte. Die Karte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert. Die Karte bleibt ausschließliches Eigentum des Clubs. Wir können die Benutzung der Karte jederzeit – auch ohne Nennung von Gründen – untersagen.
  15. Eintrittspreis & Mindestverzehr: Der Eintritt beträgt im Regelfall 7,50€ zzgl. 2,50 € Mindestverzehr und ist in jedem Falle zu zahlen. Erhöhte Eintrittspreise werden an den Kassen bekanntgegeben.
  16. Eine Verzehrkartekarte, deren Benutzung wir untersagt haben, muss sofort zurückgegeben werden. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person benutzt werden, der die Karte ausgehändigt wurde. Im Falle des Verlustes der Karte haftet der Karteninhaber auf Rückzahlung des gesamten, durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages. Da der Kredit unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen eingeräumt wird, kann der Karteninhaber der Rückzahlungsverpflichtung nicht entgegenhalten, er habe den gewählten Kredit durch Inanspruchnahme von Leistungen nur teilweise ausgeschöpft. Mit der Entgegennahme der Kreditkarte erkennt der Gast die Geschäftsbedingungen an. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir alkoholisierten Gästen den Zugang zum xxxxxx verweigern.
  17. Personen unter 18 Jahren haben samstags keinen Zutritt zum xxxxxx. Zur Feststellung des Alters behalten wir uns eine Ausweiskontrolle vor.
  18. Personen, die versuchen den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und können mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, bzw. Körperverletzung rechnen.
  19. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens verboten. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken an der Eintrittskasse oder im Lokal in jedem Falle konfisziert; hierzu hat das Sicherheitspersonal das Recht auf Durchsuchung, um die Gefährdung anderer Gäste aus zu schließen. Zuwiderhandlungen stellen einen Hausfriedensbruch dar und werden als solchen behandelt.
  20. Der Verkauf, bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten.
  21. Gutscheine: Pro Person und Öffnungstag ist, wenn nicht anders angekündigt, nur 1 Gutschein einlösbar. Bei Sonderveranstaltungen und in Verbindung mit Free Tickets sowie anderen Vergünstigungen werden ausgewählte Gutscheine nicht eingelöst. Geldauszahlung nicht möglich. Gutscheine müssen bei Betreten des Lokales an der Abendkasse abgestempelt werden. Die Geschäftsbedingungen hängen im Eingangsbereich für jeden Gast zugänglich und öffentlich aus.
  22. Jeder Gast, der das Lokal betritt, erklärt sich mit allen Punkten dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.

Besondere Bedingungen für das Reservieren von Loungen und Vorbestellen von Getränken

  1. Eine online Reservierung mit detailliert georderten Getränken für eine bestimmte Anzahl von Personen an einem bestimmten Datum mit anschließender Bestätigung durch die F-P Gastronomie GmbH via E-Mail oder telefonisch stellt in jedem Fall den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags zwischen dem Gast und der F- P Gastronomie GmbH dar.
  2. Wird der reservierte Tisch nicht in Anspruch genommen, steht der F-P Gastronomie GmbH ein Schadenersatzanspruch mindestens in Höhe des Vertrauensschadens, der ihr dadurch entstanden ist, indem sie auf das Erscheinen der Gäste vertraute, zu. (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)
  3. Ein entgangener Gewinn ist ebenfalls zu ersetzen, wenn der reservierte Tisch anderen Gästen vorenthalten werden musste und dadurch kein weiterer Bewirtungsvertrag geschlossen werden konnte. Beide Parteien des Dienstleistungsvertrages einigen sich einvernehmlich darauf, dass dieser Schaden im Schadenfall mit 75 % der ursprünglichen Rechnungssumme in Rechnung gestellt wird.
  4. Wenn Sie Ihre Reservierung stornieren möchten, können Sie dies kostenfrei bis 36 Stunden vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxx.xxxx tun.
  5. Am Abend der Reservierung müssen die bestellten Plätze / Loungen bis um 23.30 Uhr eingenommen und in bar oder digital bezahlt werden.
  6. Bitte stellen Sie sicher, rechtzeitig vorher in der Discothek zu sein und eine Kopie Ihrer EMail- Bestätigung sowie einen Ausweis mitzubringen.
  7. Jede Lounge wird in einem einwandfreien und unbeschädigten Zustand übergeben. Der Gast hat die Möglichkeit, diesen Zustand gemeinsam mit dem Personal beim Betreten und Verlassen der Lounge dokumentieren zu lassen. Eventuelle spätere Beschädigungen an Polstern, der LED Beleuchtung oder am Tisch, die nach der Party festgestellt werden, werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Es ist ausdrücklich verboten, auf den Sitzbezügen zu tanzen, da diese dadurch stark verdrecken oder beschädigt werden können.
  8. Stellt das Sicherheitspersonal an der Einlasskontrolle fest, dass der Gast gegen einen Punkt aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, kann der Dienstleistungsvertrag durch uns rückgängig gemacht werden und der Einlass verweigert werden. Kosten fallen dann für beide Parteien nicht an. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Besondere Einstellbedingungen für die händische Garderobe

  1. Beim Abgeben der Jacke kommt kein rechtsgültiger Vertrag zustande. Es handelt sich lediglich um eine Serviceleistung der Disco. Insofern können generell keine Schadenersatzansprüche an die Disco gestellt werden.
  2. Sollten Kleidungsstücke durch Verschulden des Disco-Personals abhandenkommen, kann durch die Disco Kulanz-Ersatz bei Glaubhaftmachung und nur gegen Vorlage des Kassenbons des Einkaufs und des Garderobenbons der Disco bis zu einem maximalem Wert von 100,00 Euro geleistet werden. Im ersten Jahr nach dem Kauf können 80 %, im zweiten Jahr nach Kauf können 70%, im dritten Jahr nach Kauf können 60%, im vierten Jahr nach Kauf und später können maximal 50% des Jackenwertes ersetzt werden.
  3. Die Garderobe ist von Geschäftsbeginn bis Geschäftsschluss geöffnet. Nicht vorher und nicht nachher.
  4. Bei der Abgabe von Jacken, Mänteln, Helmen, Rucksäcken, Postern u.ä. erhält der Gast pro abgegebenem Stück eine Garderobenmarke. Er selbst hat auf den Erhalt der Marke zu achten. Für den Garderobenservice wird je abgegebenem Stück ein Unkostenbeitrag in Höhe von 2€ erhoben.
  5. Eine Ausgabe der abgegebenen Gegenstände erfolgt nur gegen Garderobenmarke. Verliert ein Gast die Garderobenmarke, muss er bis kurz vor Geschäftsschluss warten, und kann erst dann seine Jacke abholen. Er muss dann auch seine Personalien hinterlegen.
  6. Pro Bügel und Garderobenmarke soll nur ein Kleidungsstück abgegeben werden. Sollten auf besonderen Wunsch des Gastes mehrere Kleidungsstücke auf einem Bügel abgegeben werden, so wird bei verschuldetem Verlust durch die Disco –jeweils auch nur auf Kulanzbasis- nur das teuerste Kleidungsstück ersetzt.
  7. Inhalte der Jackentaschen und der abgegebenen Rucksäcke und Taschen, insbesondere Wertgegenstände, werden bei Verlust nicht ersetzt. Es wird also keine Haftung dafür übernommen und auch kein Schadenersatz für Folgeschäden übernommen.
  8. Bei regem Andrang kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten dies bei der Zeitplanung zu berücksichtigen.
  9. Sollten Teile dieser Einstellbedingungen unwirksam oder anfechtbar, so wird die Gültigkeit der übrigen Einstell- und Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt.

Besondere Einstellbedingungen für die händische Garderobe

Artikel 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Schließfächer von Club Storage BV und für alle mit Club Storage BV, nachfolgend „Betreiber“, geschlossenen Verträge bezüglich der zur Aufbewahrung in den Schließfächern von Club Storage deponierten Gegenstände, Kleidungsstücke, Taschen, Geld und/oder Wertpapiere, nachfolgend „Gegenstände“.
  2. Alle mit Club Storage BV geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.

Artikel 2 Angebot und Annahme von Gegenständen

  1. Es ist verboten, Gegenstände in den Schließfächern aufzubewahren und/oder zu lagern, die eine Gefahr und/oder Belästigung darstellen können. Der Betreiber hat das Recht, Gegenstände dem Betreiber oder dessen Personal vorzeigen zu lassen, bevor die Gegenstände im Schließfach deponiert werden dürfen. Der Betreiber oder dessen Personal ist berechtigt, die Aufbewahrung bestimmter Gegenstände in den Schließfächern zu untersagen, wenn er der Ansicht ist, dass diese Gegenstände im Schließfach eine Gefahr oder eine Belästigung darstellen können.
  2. Der Benutzer ist jederzeit selbst für die im Schließfach deponierten Gegenstände verantwortlich.

Artikel 3 Zustandekommen des Vertrags

  1. Der Vertrag kommt mit dem Betreiber zustande, sobald der Nutzer gemäß dem vom Betreiber in der Gebrauchsanweisung dargestellten Verfahren mit der Benutzung des Schließfachs begonnen hat.
  2. Ein von Punkt 3.1 abweichender Vertrag oder eine Zusage ist nur dann rechtsgültig und vom Benutzer durchsetzbar, wenn der Betreiber und der Benutzer dies schriftlich vereinbart haben.
  3. Der Benutzer verpflichtet sich, die schriftlich und/oder mündlich erteilten Anweisungen hinsichtlich der Schließfächer und der Schlüsselnutzung einzuhalten.

Artikel 4 Überprüfen, Entfernen und Vernichten von Gegenständen

  1. Der Betreiber ist berechtigt, die Schließfächer zu öffnen. Der Betreiber darf die ihm zur Aufbewahrung überlassenen Gegenstände überprüfen, auch wenn diese Gegenstände in einer verschlossenen Tasche, einem Koffer oder ähnlichen Behältern enthalten sind.
  2. Gegenstände, die nach Ansicht des Betreibers gefährlich sind oder zu einer Belästigung führen können, z. B. Sprengstoffe, Chemikalien oder verderbliche Produkte, dürfen auf Kosten des Benutzers vernichtet oder entfernt bzw. verkauft werden, ohne dass der Benutzer diesbezüglich Ansprüche geltend machen kann.

Artikel 5 Abholung von Gegenständen

  1. Die Gegenstände müssen während der angegebenen Öffnungszeiten und vor Ablauf des Zeitraums abgeholt werden, für den die Aufbewahrung vereinbart bzw. für den das Schließfach zur Verfügung gestellt wurde. Die Herausgabe der Gegenstände erfolgt nur, wenn der geschuldete Preis vollständig bezahlt wurde.
  2. Die Gegenstände werden der Person ausgehändigt, die den Schlüssel des jeweiligen Schließfachs vorlegen kann. Der Betreiber hat seine Pflicht gegenüber allen Personen erfüllt, wenn der Betreiber die Gegenstände ohne jede Prüfung an die Person übergibt, die im Besitz des richtigen Schlüssels ist.

Artikel 6 Verlorener/abgebrochener Schlüssel

  1. Bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels wird das gezahlte Pfand vom Betreiber einbehalten und werden die Gegenstände nur ausgehändigt, wenn der Benutzer dem Betreiber gegenüber sein Recht darauf beweisen kann. Der Betreiber ist in diesem Fall berechtigt:

    • Die Identität des Benutzers anhand von Reisepass, Führerschein oder anderen Ausweisdokumenten festzustellen und eine Kopie dieser Dokumente zu erstellen;
    • Die Gegenstände nicht zu einem früheren Zeitpunkt herauszugeben als am Ende der in Artikel 5, Absatz 1 genannten Frist;
    • Ggf. zu verlangen, dass ein Betrag für Verwaltungskosten in angegebener Höhe gezahlt wird;
    • Und bei Bedarf vor der Herausgabe der Gegenstände zu verlangen, dass ein vom Betreiber festzulegender Pfandbetrag in Höhe des Werts der Gegenstände hinterlegt wird. Dieser Pfandbetrag wird nach fünfzehn Monaten oder zu einem früheren Zeitpunkt erstattet, sobald die Gegenstände als Eigentum des jeweiligen Benutzers identifiziert werden konnten.

Artikel 7 Überschreitung der Frist für die Aufbewahrung oder Anmietung

  1. Wenn die Gegenstände nicht innerhalb der Frist abgeholt werden, für die eine Aufbewahrung vereinbart bzw. das Schließfach zur Verfügung gestellt wurde, ist der Betreiber berechtigt, die Gegenstände an einem anderen Ort und/oder zu einem höheren Tarif aufzubewahren.
  2. Wenn nach der in Absatz 1 beschriebenen Frist drei Monate vergangen sind, ohne dass die Gegenstände gemäß den Bestimmungen in Artikel 5 und 6 abgeholt wurden, ist der Betreiber berechtigt, diese Gegenstände zu verkaufen oder zu vernichten, ohne dass der Benutzer diesbezüglich Ansprüche geltend machen kann. Im Falle eines Verkaufs hat der Benutzer für höchstens ein Jahr nach der im vorigen Absatz beschriebenen Frist ein Anrecht auf den Erlös aus dem Verkauf abzüglich der Lager- und sonstiger entstandener Kosten.
  3. Der Betreiber haftet unter keinen Umständen für Schäden, die sich aus einer Überschreitung der Frist für die Aufbewahrung oder Anmietung und/oder infolge des Verkaufs bzw. der Vernichtung der Gegenstände gemäß den Bestimmungen in Absatz 7.2 ergeben.

Artikel 8 Haftung

  1. Die Benutzung der Schließfächer erfolgt jederzeit auf eigenes Risiko, der Betreiber haftet unter keinen Umständen für den Verlust des Schlüssels oder den Verbleib von Gegenständen im Schließfach nach der Benutzung.
  2. Der Betreiber haftet unter keinen Umständen für Schäden, außer wenn dem Betreiber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Sollte in einem rechtskräftigen Urteil entschieden werden, dass der Betreiber für Schäden haftet, dann ist die Haftung für jedes gemietete Schließfach auf einen Höchstbetrag von 200,– € beschränkt.
  3. Der Benutzer hat vor Beginn der Schließfachnutzung zu überprüfen, ob das Schließfach leer und sauber ist und ordnungsgemäß funktioniert. Wenn der Benutzer dabei Gegenstände vorfindet, ist er gegenüber dem Betreiber verpflichtet, diese Gegenstände beim Betreiber der Schließfächer oder dessen Personal abzugeben.
  4. Club Storage BV ist Teil des Unternehmens Lockerbox BV, Ihrem Ansprechpartner für die Vermietung und den Verkauf von Schließfächern. Wir stehen Ihnen gern für nähere Informationen zur Verfügung: www.clubstorage.de oder info@clubstorage.de.

Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar, so wird die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt.

xxxxx, den xx.xx.2022

xxxx

xxxx xxxx, Geschäftsführer

xxxxx xx

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